Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von REGENSCHEIT

Version 1.1 - Stand: 29.08.2024

1. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für sämtliche Geschäfte von REGENSCHEIT mit Kunden. Spätestens mit der Zusage der Offerte von REGENSCHEIT gelten die AGB seitens Kunde als akzeptiert.

  • Die AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Beziehungen zwischen den beiden Parteien, ohne dass dazu jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung notwendig ist.

  • Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert vollumfänglich die vorliegenden AGB. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

2. Zusammenarbeit

  • Bei den in Stunden geschätzten Dienstleistungen in Offerten handelt es sich, wenn nicht als Pauschale oder explizit auf eine andere Art ausgewiesen, um einen vorsichtigen Schätzwert. Die Aufwände werden schlussendlich nach effektiv gebrauchten Stunden gemäss offeriertem Ansatz abgerechnet und unterliegen keinem Kostendach.

  • REGENSCHEIT erbringt lediglich die im Angebot ausgewiesenen Dienstleistungen. Geforderte Leistungen ausserhalb dieses Leistungsspektrum werden nach effektivem Aufwand abgerechnet und können seitens REGENSCHEIT grundsätzlich jederzeit abgelehnt werden.

  • Soweit nicht anders ausgewiesen, sind Angebote seitens REGENSCHEIT 30 Tage gültig.

  • Beide Parteien unterliegen der Geheimhaltungspflicht, sämtliche sensiblen und persönlichen Daten und Informationen über die bestehende Partnerschaft und dem definierten Leistungsspektrum gegenüber Dritten sind zu wahren.

  • Beide Parteien stimmen dem elektronischen, unverschlüsselten Informationsaustausch über Telefonie, Mail und Chat grundsätzlich zu. Speziell schützenswerter Informationsaustausch über andere Medien und Arten kann gemeinsam separat vereinbart werden.

3. Leistungen

  • REGENSCHEIT behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die laufenden Dienstleistungen einzustellen.

  • Sofern nicht anders ausgewiesen, sind Rechnungen von REGENSCHEIT seitens Kunde innert 30 Tagen per Banküberweisung zu entrichten. REGENSCHEIT ist befugt, ab dem ersten Zahlungsverzug Mahngebühren in der Höhe von 5% auf den zu schuldenden Betrag zu erheben.

  • Die Reisezeiten (ab Degersheim) gelten als Arbeitszeit und sind in den offerierten Stunden noch nicht enthalten.

  • REGENSCHEIT macht folgende Zuschläge ausserhalb der regulären Arbeitszeiten geltend:

    + 50 % Nachtzuschlag von Montag – Freitag von 23:00 – 07:00 Uhr

    +100 % Wochenendzuschlag Samstag & Sonntag sowie an Feiertagen

  • Das Kontigent bei einem definierten Stundenpool verfällt automatisch nach 12 Monaten seit dem letzten Bezug, sowie nach spätestens 24 Monaten seit Vertragsabschluss.

4. Haftung

  • Schadenersatzansprüche gegen REGENSCHEIT in irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, sofern diese nicht durch Grobfahrlässigkeit seitens REGENSCHEIT geschuldet sind. REGENSCHEIT erbringt Dienstleistungen gemäss aktuellen Standards und Praktiken auf einem hohen Niveau und ist stets bestrebt, entstandene Konfliktsituationen zwischen den Parteien einvernehmlich zu klären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

  • Jegliche Haftung gegenüber Drittparteien, beispielsweise bei einer efolgreichen Vermittlung eines Kunden zu einem IT-Dienstleister, wird ebenfalls abgelehnt.

5. Übriges

  • Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit die Wirksamkeit anderen Bestimmungen des Vertrags nicht. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so gut wie möglich gerecht wird.

  • Gerichtsstand unterliegt dem aktuellen Sitz von REGENSCHEIT. Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.